Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Nutzungsbedingungen
Die Impuls das Gesundheitsstudio GmbH gewährt dem Nutzer während den offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind und ab dem im Mitgliedschaftsantrag befindlichen Mitgliedsbeginn, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Leistungen zu nutzen.
Kameras im Gesundheitsstudio dienen der Sicherheit und Kontrolle der rechtmäßigen Nutzung des vertraglichen Nutzers. Die kameraüberwachten Bereiche sind im Studio gesondert und gut ersichtlich ausgewiesen.
2. Öffnungszeiten
Die Impuls das Gesundheitsstudio GmbH ist berechtigt die Öffnungszeiten des Studios jederzeit neu festzulegen und komplett oder Teilbereiche wegen Wartungs- oder Renovierungsarbeiten, Umbau oder Schulungen für maximal 14 Tage im Jahr zu schließen. Sie haben in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.
3. Verhalten im Gesundheitsstudio
Die Mitarbeiter sind befugt Ihnen im Einzelfall uneingeschränkt Weisung zu erteilen, um das Hausrecht der Impuls das Gesundheitsstudio GmbH und insbesondere die Regeln der im Studio aushängenden Hausordnung durchzusetzen. Sollte der Nutzer den Anweisungen der Mitarbeiter nicht Folge leisten, ist die Impuls das Gesundheitsstudio GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
4. Pflichten der Mitglieder
Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Vertragspartners/Nutzers sind der Impuls das Gesundheitsstudio GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Der Nutzer verpflichtet sich jede bei Mitgliedschaftsabschluss bekannte oder sich während der Mitgliedschaft ergebende gesundheitliche Einschränkung, welche den Nutzer bei der Nutzung der vereinbarten Leistungen gesundheitlich gefährden könnte, den Mitarbeitern des Gesundheitsstudios unverzüglich mitzuteilen. Krankheit entbindet nur dann aus der Mitgliedschaftsvereinbarung, wenn das Mitglied über ein ärztliches Attest nachweist, dass es dauerhaft die vertraglichen Leistungen nicht mehr nutzen kann und die Krankheit nicht schon vor Mitgliedschaftsabschluss bestand.
5. Mitgliedschaftsbeiträge
Die Mitgliedschaftsbeiträge werden per Bankeinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) eingezogen. Die Zahlung erfolgt monatlich für jeden Mitgliedsmonat im Voraus. Sollte der Vertragspartner mit mindestens zwei Mitgliedsbeiträgen in Verzug kommen, so kann die Impuls das Gesundheitsstudio GmbH die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund kündigen und sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin sofort fällig stellen. Die Nutzung der vereinbarten Leistungen können bereits mit dem Verzug eines Mitgliedsbeitrages entzogen werden.
Bei vom Vertragspartner zu vertretenden Rücklastschriften berechnet die Impuls das Gesundheitsstudio GmbH eine Mahn- und Rücklastschriftengebühr in Höhe von je 8,-€.
6. Start-Paket und Mitgliedsarmband in Form eines Transponders
Eine Gebühr für das Start-Paket wird als Einmalzahlung bei Vertragsschluss fällig und wird gesondert abgebucht oder kann bar im Studio gezahlt werden. Im Falle des Verlustes des Mitgliedsarmbands oder eines von Ihnen oder vom Nutzer verschuldeten Defekts des Transponders, beträgt die Gebühr für ein neues Ausweismedium 10,-€.
Die Nutzung des Transponders ist nur dem vertraglichen Nutzer persönlich gestattet. Bei jedem Verstoß gegen diese Pflicht verlangt die Impuls das Gesundheitsstudio GmbH vom Vertragspartner einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 350,-€.
7. Kündigungsfrist
Wenn Sie eine Mitgliedschaftsvereinbarung mit einer festen Laufzeit abgeschlossen haben, verlängert sich Ihr Vertrag nach Ablauf der Grund- und Anschlusslaufzeit um 1 Monat. Die Kündigungsfrist des Mitgliedschaftsvertrags beträgt 1 Monat zum Ende der Grund- bzw. Anschlusslaufzeit und muss in schriftlicher Form erfolgen. Für eine fristgerechte postalische Kündigung ist das Datum des Poststempels und bei einer persönlichen Übergabe der Kündigung im Gesundheitsstudio das Datum des Eingangsstempels maßgeblich. Der Nachweis für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung obliegt dem Vertragspartner.
8. Ruhemonat/Auszeiten
Die Impuls das Gesundheitsstudio GmbH gewährt nach zeitnaher Vorlage (bis maximal 2 Wochen rückwirkend) eines ärztlichen Attestes, eines Schwangerschaftsnachweises oder eines schriftlichen Nachweises des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt eine kostenfreie Ruhezeit von bis zu 3 Monaten. Ruhezeiten können nur monatlich gewährt werden. Die Anzahl der Ruhemonate werden an die Vertragslaufzeit angehängt. Die daraus resultierenden Mitgliedsbeiträge werden fällig. Während der Ruhezeit besteht keine Trainingsmöglichkeit. Ein Rücktritt von der Ruhezeit ist jederzeit möglich. Bei viertel-, halb- oder jährlicher Vorauszahlung der Mitgliedschaft besteht eine Time-Stop-Option. Hierbei gelten die selben Bedingungen, wie bei den Ruhe-/Auszeiten; es bedarf jedoch hierbei keiner Begründung.
9. Kurse
Alle Kurse, auf dem ausliegenden Kursplan, sind im Mitgliedsbeitrag inkludiert. Die Impuls das Gesundheitsstudio GmbH behält sich vor, den Kursplan jederzeit neu festzulegen.
10. Schadensfall
Die Impuls das Gesundheitsstudio GmbH schließt die Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen und den Inhalt der Spinde.
Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er alle Geräte und Räumlichkeiten des Gesundheitsstudios auf eigene Gefahr benutzt.
11. Nebenabreden/Teilnichtigkeiten
Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
12. Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Hinweis: nach §33 BDSB: Es wird darauf hingewiesen, dass die Impuls das Gesundheitsstudio GmbH Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, im erforderlichen Umfang speichert.